Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextremistisch bestätigt

Mila Becker
Mila Becker
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Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.Mila Becker

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextremistisch bestätigt

Ein deutsches Gericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig untersagt, die Alternative für Deutschland (AfD) als "gesichert rechtsextremistische" Gruppe einzustufen. Das Urteil erging, nachdem die Behörde die Einordnung der Partei Anfang Mai 2025 verschärft hatte. Die Entscheidung stoppt vorerst die erweiterten Überwachungsbefugnisse des Amtes, während das Verfahren vor den Gerichten weiterläuft.

Am 2. Mai 2025 hatte das BfV die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – also als "bestätigt rechtsextremistische" Organisation. Dies stellte eine Verschärfung gegenüber dem bisherigen Status als rechtsextremistischer Verdachtsfall, also als Verdachtsfall, dar. Die Hochstufung hätte der Behörde den Einsatz ihres vollen Instrumentariums ermöglicht, darunter tiefgreifendere Observation und Datenerfassung.

Die AfD focht die Einstufung an, und am 20. Mai 2025 erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Das Gericht setzte die Klassifizierung bis zu einer endgültigen Entscheidung aus; das BfV erklärte sich mit einer vorläufigen Aussetzung einverstanden. Vergleichbare Einstufungen waren zuvor bereits gegen Landesverbände verhängt worden, darunter gegen die AfD Niedersachsen im Februar 2026 und die AfD Brandenburg Anfang 2025.

Das BfV fungiert als Frühwarnsystem und beobachtet extremistische Bestrebungen, ohne über polizeiliche Befugnisse zu verfügen. Zu seinen Aufgaben gehört die Bewertung von Risiken für die Demokratie – ein Auftrag, der historisch durch die Erfahrungen mit dem Scheitern der Weimarer Republik geprägt ist. Die Überwachungsstufen der Behörde reichen von vorläufigen Prüfungen bis zur bestätigten Feststellung extremistischer Aktivitäten, wobei jeweils unterschiedliche Ermittlungsbefugnisse greifen.

Mit dem aktuellen Urteil bleibt die AfD vorerst von verschärfter Observation verschont. Die Kompetenzen des BfV sind bis zum Abschluss des Hauptverfahrens eingeschränkt. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die Einstufung der Partei als bestätigte extremistische Gruppe Bestand hat.

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