POL-BI: Bedrohung mit einer zerbrochenen Flasche

Admin User
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Eine Person mit einer Flasche steht auf einer Straße mit mehreren anderen Flaschen drumherum, mit einer mit Graffiti bedeckten Wand im Hintergrund.

POL-BI: Bedrohung mit einer zerbrochenen Flasche

Gewalttätige Auseinandersetzung in Bielefeld: Betrunkener bedroht Passant mit zerbrochener Flasche

In Bielefeld eskalierte ein nächtlicher Streit in Gewalt, als ein betrunkener 20-Jähriger einen Fußgänger mit einer zerbrochenen Flasche bedrohte. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 22. Dezember 2025 an der Ecke Arndtstraße/Friedrichstraße, kurz vor Mitternacht. Die Polizei griff schnell ein, nachdem der junge Mann – der sowohl die deutsche als auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt – nach einer kleinen Meinungsverschiedenheit aggressiv geworden war.

Die Auseinandersetzung begann gegen 23:50 Uhr, als der Beschuldigte einen 42-jährigen Mann ansprach und ihn um eine Zigarette bat. Als dieser ablehnte, umarmte der 20-Jährige den Passanten plötzlich, bevor er feindselig wurde. Er griff nach einer leeren Flasche, zerschlug sie und hielt dem Opfer die scharfen Splitter als Waffe entgegen.

Das Opfer floh, woraufhin der Angreifer ihm kurz hinterherjagte. In seiner Wut warf der Betrunkene schließlich die zerbrochene Flasche – verfehlte den Mann jedoch und traf stattdessen ein parkendes Auto. Kurz darauf trafen Polizeibeamte ein und nahmen den deutlich alkoholisierten Verdächtigen fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte später seinen hohen Promillewert. Wie die Behörden mitteilten, hatte der Mann den Abend in einer nahegelegenen Bar verbracht, bevor es zum Streit kam. Schwerverletzte gab es nicht, doch der Fußgänger war von dem Vorfall sichtbar mitgenommen.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Gewahrsam, während die Polizei den versuchten Angriff weiter aufklärt. Die zerbrochene Flasche verursachte leichte Schäden an einem Fahrzeug, verletzte jedoch niemanden. Die Ermittler prüfen derzeit, ob neben Trunkenheit in der Öffentlichkeit und Bedrohung weitere Anklagepunkte hinzukommen.