Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Proteste in Lützerath ist mit einer gerichtlichen Niederlage für Aktivistinnen und Aktivisten beendet worden. Das Dorf, einst ein Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau, war Anfang 2023 nach Jahren der Demonstrationen geräumt worden. Nun hat das höchste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens alle Klagen gegen das Betretungsverbot für das Gebiet endgültig abgewiesen.
Lützerath lag am Rand des Tagebaus Garzweiler II, wo der Energiekonzern RWE Braunkohle fördert. Jahre lang hatten Aktivisten das Dorf besetzt und gegen die Ausweitung der fossilen Brennstoffe protestiert. Doch Anfang 2023 räumte die Polizei den Ort – es kam zu Auseinandersetzungen mit Demonstranten.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 23. Dezember 2025, dass die Beschwerden gegen die Räumung unzulässig seien. Die Richter begründeten dies damit, dass das Gelände keinen öffentlichen Charakter mehr besitze, da RWE es als Privatgebiet ausgewiesen und gesperrt habe. Zudem stuften sie mögliche Einschränkungen des Versammlungsrechts als geringfügig ein, da alternative Protestflächen zur Verfügung stünden. Die Behörden hätten in der Nähe bereits Areas ausgewiesen, auf denen Aktivisten ohne Beschränkungen zusammenkommen könnten. Das Gericht bestätigte, dass die Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei, da Demonstranten rechtmäßige Alternativen hätten. In diesem Fall hätten die Eigentumsrechte von RWE und die betrieblichen Erfordernisse des Tagebaus Vorrang.
Mit dem Urteil ist der juristische Weg für Aktivisten, die auf RWE-Gelände in Lützerath protestieren wollten, endgültig versperrt. Die Entscheidung unterstreicht, dass das Gelände nicht mehr für öffentliche Versammlungen zugänglich ist. Protestierende müssen nun die von den Behörden bereitgestellten Ausweichflächen nutzen.

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