Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Ein Bundesförderprogramm stellt für die Jahre 2025/2026 insgesamt 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Kommunen müssen ihre Projektanträge bis zum 15. Januar 2026 einreichen, um eine Förderung zu erhalten. Ziel der Initiative ist es, Sportanlagen mit regionaler oder überregionaler Bedeutung in ganz Deutschland zu modernisieren.
Die Mittel stammen aus dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds. Bis zu 75 Prozent der Kosten werden für finanziell schwächere Gemeinden übernommen, wobei die Kommunen einen Eigenanteil leisten müssen.
Interessierte Städte und Gemeinden müssen ihre digitalen Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Genehmigte Maßnahmen müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. In Marl haben bereits mehrere Vereine konkrete Pläne vorgelegt: Dazu zählen die Sanierung der Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, der Austausch des Kunstrasens beim FC Marl sowie die Instandsetzung der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad. Zudem sind die Modernisierung des Bürgerbads Hüls, der Ausbau der Sportanlage Loekamp und der Neubau eines Übungsraums für die DLRG vorgesehen.
Das Bundesprogramm richtet sich vor allem an Einrichtungen mit hohem gemeinwohlorientiertem Nutzen. Bewilligte Projekte erhalten eine Förderung, müssen jedoch bis 2031 fertiggestellt werden. Kommunen haben bis Mitte Januar 2026 Zeit, ihre Anträge einzureichen.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Das Bundesprogramm 'Renovierung kommunaler Sportstätten' unterstützt Projekte von Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.

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