Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung

Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung
Neue Regelung für Apotheken in Nordrhein-Westfalen: Vereinfachung mit Haken
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine neue Vorschrift für Apotheken in Kraft. Sie ändert die Abgabe von Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn die kleinste Standardpackungsgröße nicht verfügbar ist. Die Anpassung soll die Arzneimittelabgabe erleichtern, bringt für Apotheker aber auch neue Herausforderungen mit sich.
Bisher mussten Apotheken die kleinste Standardpackung – die sogenannte N1 – abgeben. Da diese jedoch nicht immer vorrätig ist, gab es in der Praxis häufig Probleme. Bislang fehlte eine klare Regelung für Fälle, in denen nur größere Packungen verfügbar waren.
Die AOK NordWest, eine der großen gesetzlichen Krankenkassen in NRW, hat nun eine neue Richtlinie erlassen. Ab Januar dürfen Apotheken die kleinste verfügbare Packung abgeben – selbst wenn diese größer als die Standardgröße ist – ohne eine spezielle Pharmazentralnummer (PZN). Stattdessen ist ein verpflichtender Vermerk auf dem Rezept oder im Abgabebeleg erforderlich. Anders verhält es sich bei Ersatzkassen: Diese erlauben zwar die Abgabe größerer Packungen, verlangen dafür aber eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie eine spezielle PZN. Die gesetzlichen Kassen gewähren diese Flexibilität hingegen nicht.
Trotz der Neuregelung bleibt für Apotheken Unsicherheit bestehen. Unklar ist etwa, welche Packungsgrößen im Rahmen des Entlassmanagements anerkannt werden. Die fehlende einheitliche Regelung zwischen den Kassen erhöht die Komplexität zusätzlich.
Die Änderung der AOK NordWest ermöglicht es Apotheken zwar, die kleinste verfügbare Packung ohne spezielle PZN abzugeben – vorausgesetzt, sie fügen einen entsprechenden Hinweis hinzu. Ziel ist es, Verzögerungen zu reduzieren. Dennoch bleiben operative Fragen offen. Apotheker müssen sich nun auf unterschiedliche Vorgaben zwischen gesetzlichen und Ersatzkassen einstellen.

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Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung
Die Bestimmung, welches Paket innerhalb des Abgabe-Management-Rahmens ausgegeben werden soll, stellt Apotheken oft vor Herausforderungen. Obwohl in der Regel ein N1 bereitgestellt werden muss, ist der Standardbereich nicht immer definiert und nur größere Pakete sind in Läden erhältlich. Was in solchen Fällen zu tun ist, ist nicht einheitlich geregelt. Allerdings kommt ab Januar 1 eine neue Regelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

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