Vodafone klagt gegen Kartellamt: Streit um Netzzugang für 1&1 eskaliert

Vodafone klagt gegen Kartellamt: Streit um Netzzugang für 1&1 eskaliert
Vodafone hat rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Entscheidung des Bundeskartellamts in einem anhaltenden Streit um Netzzugang zu blockieren. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, dass Vodafone über seine Beteiligung an Vantage Towers den Konkurrenten 1&1 daran gehindert habe, sein Netz auszubauen. Beide Seiten haben sich in den Verhandlungen scharf kritisiert.
Der Konflikt begann mit der Behauptung, Vodafones Kontrolle über Vantage Towers habe den Ausbau neuer Mobilfunkstandorte durch 1&1 verzögert. Das Kartellamt stufte diese Verzögerungen als Wettbewerbsverstoß ein und argumentierte, sie hätten 1&1 unfair daran gehindert, als vierter Netzbetreiber in Deutschland Fuß zu fassen. Ein mögliches Urteil könnte Vantage Towers zwingen, 1&1 den Zugang zu einer großen Anzahl von Standorten zu gewähren – was den Druck auf Vodafone erhöhen würde.
Vodafone wies die Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass das Kartellamt eine Entscheidung fällt. Seine Anwälte warfen der Behörde vor, rechtliche Standards zu verletzen und ihre Befugnisse zu überschreiten. Vodafone behauptete zudem, das Kartellamt verfolge eine "politische Agenda" zugunsten von 1&1 und bezeichnete das Verfahren als von dem Konkurrenten "inszeniert".
Das Bundeskartellamt, geleitet von Präsident Andreas Mundt, wies diese Anschuldigungen zurück. Es bestehe darauf, den Fall unparteiisch behandelt zu haben, und bestritt jede Voreingenommenheit. Die Behörde betonte, ihre Maßnahmen basierten ausschließlich auf dem Wettbewerbsrecht und nicht auf externem Einfluss.
Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich nun darum, ob die Entscheidung des Kartellamts umgesetzt wird. Sollte sie durchkommen, könnte sie Vantage Towers zwingen, 1&1 mehr Infrastruktur zugänglich zu machen. Das Ergebnis könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Regulierungsbehörden künftig Streitigkeiten zwischen etablierten Anbietern und neuen Marktteilnehmern handhaben.

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