Marl beschleunigt Projekte durch vereinfachte Auftragsvergabe ab 2026

Marl beschleunigt Projekte durch vereinfachte Auftragsvergabe ab 2026
Neues Gesetz vereinfacht Beschaffung für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Marl vereinfacht ab 2026 seine öffentlichen Beschaffungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2026 wird Marl seine öffentlichen Auftragsvergabe deutlich vereinfachen. Der Stadtrat hat neue Regelungen verabschiedet, die landesweite Vergabeschwellen aufheben und so schnellere Vertragsvergaben ermöglichen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und lokale Projekte zu beschleunigen.
Zudem wurde ein Inklusionsbeirat wieder eingerichtet, der die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt. Weitere Mittel wurden für die Jugendhilfe sowie Selbsthilfegruppen in der Stadt bewilligt.
Der Stadtrat beschloss eine neue Satzung auf Grundlage des geänderten § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Damit entfallen landesweite Vergabegrenzen, sodass die Marlener Verwaltung Aufträge bis zu 25.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren vergeben kann. Laut Schätzungen der Verwaltung könnte sich dadurch der Aufwand für Vergabeverfahren um bis zu 50 Prozent verringern.
Bürgermeister Thomas Terhorst sieht in der Reform einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung. Die Stadt plant, das vereinfachte Verfahren zu nutzen, um Projekte zügiger umzusetzen und Vertragsvergaben zu erleichtern.
Neben den Änderungen im Vergaberecht bewilligte der Rat 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe, wobei die endgültige Freigabe noch aussteht. Weitere 11.620 Euro fließen in die Förderung der Marlener Selbsthilfegruppen.
Darüber hinaus wurde der Inklusionsbeirat neu besetzt, dessen Vorsitz Tanja Laerbusch übernimmt. Aufgabe des Gremiums ist es, die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Dialog mit Politik und Verwaltung einzubringen.
Die neuen Vergaberegeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft – parallel zu den landesweiten Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen. Die Marlener Verwaltung kann künftig kleinere Aufträge direkt abwickeln und so Verzögerungen vermeiden. Auch die Förderung von Jugendhilfe und Selbsthilfeinitiativen wird wie geplant voranschreiten.

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