Grundsteuer-Modell in NRW wackelt: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen

Grundsteuer-Modell in NRW wackelt: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Vorspann Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat das zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sorgt in ganz Nordrhein-Westfalen für Verunsicherung bei der Grundsteuererhebung. Das Gericht erklärte höhere Steuersätze für gewerblich genutzte Grundstücke für unvereinbar mit dem Gebot der Steuergerechtigkeit und damit für unzulässig. Die Entscheidung wirft nun Fragen zu ähnlichen Regelungen auf, die in mehreren Städten der Region gelten.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Einführung unterschiedlicher Grundsteuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien durch den Stadtrat von Bergisch Gladbach. Doch die Berechnungen des Finanzministeriums wiesen Fehler auf, wodurch in der Stadtkasse eine Lücke von 1,3 Millionen Euro entstand. Dennoch betonte Stadtkämmerer Thore Eggert, dass Bergisch Gladbach aufgrund des Gelsenkirchener Urteils vorerst keinen akuten Handlungsbedarf sehe.
Zwar hat das Urteil aus Gelsenkirchen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf Bergisch Gladbach, doch es stellt die Zukunft differenzierter Steuersätze grundlegend infrage. Städte in NRW, die ähnliche Modelle anwenden, könnten nun gezwungen sein, ihre Steuerordnungen zu überprüfen. Die Entscheidung gibt vor, wie höhere Instanzen künftig urteilen könnten – und lässt das bisherige System auf wackeligem Fundament stehen.

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