Gericht stoppt Eurowings wegen täuschender CO₂-Kompensationswerbung

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Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings wegen täuschender CO₂-Kompensationswerbung

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

2025-12-05T14:10:02+00:00

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Überschrift: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Teaser: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Vorspann: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Veröffentlichungsdatum: 5. Dezember 2025, 14:10 Uhr

Schlagwörter: Eurowings, OLG, Düsseldorf, Klima, Klimaschutzmaßnahmen, Oberlandesgericht, EU, Flugverkehr, Zukunft, Luftfahrt, Klima, Verbraucher, Deutschland, Klimawandel, Umweltwissenschaften, Finanzen, Wirtschaft

Artikeltext: Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen irreführender Werbeaussagen zu seinem CO2-Kompensationsprogramm verurteilt. Die Airline bewirbt Flüge als klimaneutral – gegen einen Aufpreis von neun Euro. Doch die Richter hielten diese Behauptungen für täuschend. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit mit Verbraucherschutzorganisationen.

Der Fall begann, als der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) die Nachhaltigkeitswerbung von Eurowings anfocht. Zunächst wies das Landgericht Köln die Klage ab. Nach der Berufung des vzbv erzielte der Verband jedoch einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-20 U 38/25).

Die Richter urteilten, dass die Werbung von Eurowings einen falschen Eindruck erweckt habe. Verbraucher:innen könnten annehmen, dass durch die Zahlung eines neun Euro-Beitrags an „hochwertige Klimaschutzprojekte“ nicht nur CO2-, sondern sämtliche klimaschädliche Emissionen vollständig ausgeglichen würden. Das Gericht bewertete diese Darstellung als irreführend.

Angesichts zunehmender Prüfungen einigte sich Eurowings im November 2025 gemeinsam mit 20 weiteren europäischen Airlines darauf, potenziell täuschende Nachhaltigkeitsversprechen einzustellen. Dieser Schritt steht im Einklang mit neuen EU-Vorschriften, die ab September 2026 irreführende Umweltwerbung verbieten werden.

Eurowings könnte das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Selbst im Falle einer Revision wäre die umstrittene Werbung jedoch durch die bevorstehenden EU-Gesetze gegen Greenwashing verboten.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Airlines ihre Nachhaltigkeitsbemühungen bewerben dürfen. Ab 2026 werden strengere EU-Regelungen irreführende Angaben zu CO2-Kompensation und Klimaneutralität unterbinden. Die Fluggesellschaften müssen dann sicherstellen, dass ihre Umweltwerbung korrekt und transparent ist.