Fortuna Düsseldorf: Gericht schlägt Teilrückzahlung von COVID-19-Hilfsmitteln vor

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Eine Katze sitzt auf einem gedeckten Holztisch mit einem Maschendrahtzaun und Holzbrettern im Hintergrund.

Streit um Corona-Hilfe: Fortuna Düsseldorf prüft Ende - Fortuna Düsseldorf: Gericht schlägt Teilrückzahlung von COVID-19-Hilfsmitteln vor

Der Streit von Fortuna Düsseldorf um die Rückforderung von Corona-Hilfsgeldern nimmt eine neue Wendung. Das Oberverwaltungsgericht Münster schlug vor, das Verfahren zu beenden und stattdessen eine teilweise Rückzahlungsforderung von unter 500.000 Euro zu erheben – dies nach Kritik an uneinheitlichen Maßstäben bei der Verteilung der Hilfen. Begonnen hatte der Rechtsstreit im April 2025, als das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst zugunsten des Vereins entschied und feststellte, dass das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf die Rückforderung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen habe. Fortuna Düsseldorf hatte die finanziellen Verluste mit Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit während der Pandemie begründet. Doch der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts brachte eine Einschränkung ins Spiel: Eine teilweise Rückforderung könnte auf Grundlage anderer rechtlicher Erwägungen durchaus berechtigt sein. Der Vorschlag des Gerichts erfolgt nach scharfer Kritik an der inkonsistenten Praxis des Landes bei der Hilfsvergabe, die die Rechte des Vereins verletzt habe. Das Land hatte argumentiert, die Einnahmeausfälle von Fortuna Düsseldorf seien nicht nur auf die Pandemie, sondern auch auf den Abstieg in die 2. Bundesliga 2020 zurückzuführen – während ein anderer Verein in ähnlicher Lage dennoch Fördergelder erhalten habe. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit, um sich außergerichtlich zu einigen, was einen teilweisen Rückzug der Klage seitens Fortuna Düsseldorfs erfordern würde. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bleibt dem Verein der Zugang zu den 1,7 Millionen Euro vorerst verwehrt. Der Club hatte bereits gewarnt, dass dies einen Wettbewerbsnachteil im Ligabetrieb bedeuten könnte. Unklar ist indes, wer die Verhandlungen über das Vergleichsangebot führen soll – entsprechende Suchanfragen lieferten keine konkreten Ergebnisse.