Finanzamt unterliegt: Garten ist kein Bauland – Grundsteuer wird gesenkt

Admin User
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Eine offene Grasfläche, umgeben von einem Zaun mit Bäumen im Hintergrund und einem Fahrzeug auf der rechten Seite.

Finanzamt unterliegt: Garten ist kein Bauland – Grundsteuer wird gesenkt

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht

Teaser: Ein Ehepaar lebt auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung am Stadtrand. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Ein Ehepaar, das auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung lebt, hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung eines angrenzenden Grundstücks gewonnen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Land als baureif oder als landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist – mit erheblichen steuerlichen Folgen für die Hausbesitzer.

Das Finanzamt hatte das 1.020 Quadratmeter große Grundstück zunächst mit 91.800 Euro bewertet, basierend auf einem Quadratmeterpreis von 90 Euro. Diese Einstufung ging von einer Bebauungsmöglichkeit aus und entsprach damit dem Satz von 125 Euro pro Quadratmeter, der auch für das eigene Wohngrundstück der Kläger galt. Das Paar widersprach und argumentierte, das Grundstück sei landwirtschaftlich nutzbar und müsse daher mit nur 5,50 Euro pro Quadratmeter bewertet werden.

Das Urteil zwingt das Finanzamt nun, die Bewertung zu korrigieren und einen berichtigten Bescheid zu erlassen. Die Hausbesitzer zahlen künftig deutlich weniger Grundsteuer für das angrenzende Grundstück. Der Fall zeigt, wie sich Streitigkeiten über die Flächennutzung massiv auf die finanzielle Belastung von Grundstückseigentümern auswirken können.