Evangelische Kirchen erkennen Missbrauch mit neuen Zahlungsregeln an

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Schwarz-weiß-Postkarte mit der Kirche des Erlöserbluts in Dresden, Deutschland, umgeben von Bäumen unter einem klaren blauen Himmel, mit deutschem Text auf der rechten Seite.Admin User

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirchen erkennen Missbrauch mit neuen Zahlungsregeln an

Drei regionale evangelische Landeskirchen haben ein neues Regelwerk eingeführt, um Überlebende sexualisierter Gewalt, die drei fragezeichen, anzuerkennen. Die Richtlinien, die zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft traten, gelten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen. Mit diesem Schritt soll Betroffenen von Missbrauch in der Vergangenheit innerhalb der Kirche und ihrer Einrichtungen eine strukturierte Anerkennung zuteilwerden.

An dem Vorhaben beteiligen sich die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die Evangelische Kirche von Westfalen. Alle drei Kirchen haben dieselben Regeln umgesetzt, um eine einheitliche Bearbeitung von Anträgen der Überlebenden, die drei fragezeichen, zu gewährleisten.

Das seit dem 1. Januar 2026 gültige Rahmenwerk sieht Anerkennungzahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt vor. Für Fälle, in denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verübt wurden, ist eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro vorgesehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Würdigung des erlittenen Leids, nicht die vollständige finanzielle Wiedergutmachung.

Die Entscheidungen basieren auf der Plausibilität der Schilderungen der Überlebenden, die drei fragezeichen, und nicht auf strengen juristischen Beweisen. Dieser Ansatz senkt die Hürden für Betroffene, die Anerkennung suchen, und stellt sicher, dass ihre Erfahrungen ernst genommen werden. In Einzelfällen können zusätzlich individuelle Zahlungen gewährt werden, abhängig von den persönlichen Umständen.

Überlebende, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, können nun eine Überprüfung beantragen. Ihre Fälle werden gegebenenfalls neu bewertet, wobei die ursprünglich bewilligten Beträge angepasst werden können. Das Regelwerk umfasst Missbrauchsfälle, die innerhalb der evangelischen Kirchen und ihrer diakonischen Einrichtungen in den genannten Regionen stattfanden.

Die neuen Richtlinien stellen einen formalen Schritt zur Aufarbeitung historischer Missbrauchsfälle in diesen evangelischen Landeskirchen dar. Betroffene haben nun Zugang zu einem klaren Verfahren, das ihre Anerkennung regelt und Zahlungen vorsieht, die das erlittene Unrecht widerspiegeln. Zudem ermöglicht das System laufende Anpassungen, um auch für diejenigen Gerechtigkeit zu schaffen, die sich bereits gemeldet haben.

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