31 March 2026, 16:22

EU-Kommission legt umstrittene ETS-Reform mit neuen Spielregeln für die Chemieindustrie vor

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EU-Kommission legt umstrittene ETS-Reform mit neuen Spielregeln für die Chemieindustrie vor

Die Europäische Kommission wird an diesem Mittwoch ihre ersten Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS) vorlegen. Die Änderungen umfassen dauerhafte Anpassungen bei der Verwaltung von CO₂-Zertifikaten sowie neue Flexibilität für die chemische Industrie.

Die Reformpläne haben bereits eine Debatte ausgelöst, an der sich sowohl Branchenvertreter als auch Politiker beteiligen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Klimaziele und wirtschaftliche Belange in Einklang gebracht werden können.

Eine der zentralen Neuerungen der ETS-Reform ist die dauerhafte Abschaffung der Streichung von Zertifikaten im Rahmen der Marktstabilitätsreserve (MSR). Damit soll die Vorhersehbarkeit der CO₂-Preise und die Stabilität des Marktes gestärkt werden.

Auch die chemische Industrie erhält angepasste Emissionsreferenzwerte. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, ohne die Umweltziele aus den Augen zu verlieren.

Ende 2023 hatte Christian Kullmann, Vorstandsvorsitzender des Chemiekonzerns Evonik, die Reformentwürfe der Kommission scharf kritisiert. Er bezeichnete das geplante System als "Bleiweste", die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie belasten könnte. Bisher wurden jedoch keine direkten Änderungen an den Plänen mit seinen Einwänden in Verbindung gebracht.

Zuvor hatte Kullmann gefordert, das ETS entweder komplett abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren. Kürzlich verfasste er gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese einen Gastbeitrag im Handelsblatt, in dem sie praktikable Lösungen und ausgewogene Kompromisse bei der finalen Ausgestaltung der ETS-Regeln forderten.

Die Vorschläge der Kommission treten nun in die nächste Verhandlungsphase zwischen den EU-Institutionen ein. Die Anpassung der Referenzwerte für die chemische Industrie und das Ende der MSR-Streichungen markieren konkrete Schritte im Reformprozess.

Wie sich diese Änderungen auf die CO₂-Märkte und die betriebliche Compliance auswirken werden, bleibt abzuwarten, während die Diskussionen weitergehen.

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