Deichmann verliert Prozess um strittige Entsorgungsgebühren für Schuhkartons

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann über Müllkosten klagt - Deichmann verliert Prozess um strittige Entsorgungsgebühren für Schuhkartons
Schuhhändler Deichmann unterliegt im Rechtsstreit um Entsorgungsgebühren für Schuhkartons
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Freitag, den 28. November 2025, entschieden, dass der Schuhhändler Deichmann weiterhin Abgaben für das duale Abfallsystem zahlen muss. Im Mittelpunkt des Urteils stand die Frage, ob die oft von Kunden zurückgelassenen Kartons als Haushaltsverpackungsmüll eingestuft werden müssen.
Deichmann hatte die Lizenzpflicht als ungerechtfertigt und "absurd" kritisiert – sowohl aus grundsätzlichen als auch aus finanziellen Gründen. Zwar recycelt das Unternehmen die zurückgelassenen Kartons selbst, muss aber dennoch Gebühren für ein separates Entsorgungssystem entrichten. Nach eigener Darstellung zahle man so doppelt für dieselbe Entsorgungsleistung.
Mit dem Urteil ist die Rechtsunsicherheit bei den Abfallgebühren für Schuhverpackungen zwar beseitigt, doch Deichmann bleibt auf den Kosten sitzen. Hätte das Gericht zugunsten des Händlers entschieden, wären die Schuhpreise möglicherweise stabil geblieben oder sogar leicht gesunken. Vorerst bleibt die Finanzierungsstruktur des dualen Systems unverändert – eine weitere Berufung ist nicht mehr möglich.

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