Betrüger lockt Investoren mit Alkohol-Eis – und landet im Gefängnis

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Eine Kugel Eiskrem auf einer Oberfläche.

Investoren mit vermeintlich profitabler Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe - Betrüger lockt Investoren mit Alkohol-Eis – und landet im Gefängnis

Investoren mit vermeintlich profitabler Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe

Investoren mit vermeintlich profitabler Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe

Investoren mit vermeintlich profitabler Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe

2025-12-09T09:37:26+00:00

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Betrüger mit vermeintlich lukrativem Eis-mit-Alkohol-Geschäftsmodell zu Haftstrafe verurteilt

Betrüger mit vermeintlich lukrativem Eis-mit-Alkohol-Geschäftsmodell zu Haftstrafe verurteilt

Betrüger mit vermeintlich lukrativem Eis-mit-Alkohol-Geschäftsmodell zu Haftstrafe verurteilt

Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er Anleger mit einem fingierten Geschäftsmodell für alkoholisiertes Speiseeis um mehr als 2,5 Millionen Euro prellte. Über Jahre hinweg lockte er Investoren mit falschen Versprechungen – während er und ein mutmaßlicher Komplize, der sich mittlerweile in Thailand aufhält, die Gelder für private Zwecke veruntreuten. Der in Thailand lebende Mittäter entzog sich einem Prozess durch die Vorlage eines ärztlichen Attests, das ihn als verhandlungsunfähig einstuft.

Das Duo hatte das Unternehmen 2013 gegründet und Anlegern hohe Renditen versprochen. Stattdessen flossen die Investitionen in die eigenen Taschen. Der Angeklagte gestand während des Verfahrens vor dem Landgericht Mönchengladbach die Taten, was zu dem Urteil führte.

Das Gericht verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Betrugs in besonders schwerem Fall. Sein Komplize in Thailand blieb aufgrund seines angeführten Gesundheitszustands bisher straffrei. Für die geschädigten Anleger bleibt neben den hohen Verlusten vorerst keine Aussicht auf Entschädigung.