Aachener Zoll zwingt ausländische Speditionen zur sofortigen Mautzahlung
Marie SimonAachener Zoll zwingt ausländische Speditionen zur sofortigen Mautzahlung
Zollbeamte in Aachen sind erneut gegen ausländische Transportunternehmen vorgegangen, die Mautgebühren nicht beglichen hatten. In zwei getrennten Fällen wurden bulgarische und polnische Firmen mit ausstehenden Schulden angehalten – beide leisteten die Zahlungen umgehend nach Erlass von Vollstreckungsbescheiden.
Am 4. Juni 2025 kontrollierten die Beamten ein polnisches Transportunternehmen, das 48 nicht bezahlte Mautverstöße vorzuweisen hatte. Die Gesamtforderung belief sich auf 8.663,50 Euro. Das Unternehmen, das vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bereits als auffällig gemeldet worden war, hatte zuvor sogar seine Firmenlogos entfernt, um einer Identifizierung zu entgehen. Der Zoll trieb die vollständige Summe sofort ein.
Schon im Mai 2025 war ein bulgarisches Transportunternehmen in eine ähnliche Kontrolle geraten. Die Beamten erließen einen Vollstreckungsbescheid wegen ausstehender Mautgebühren, den der Fahrer sofort per Kreditkarte beglich.
Der Aachener Zoll bearbeitet regelmäßig solche Fälle und nimmt dabei vor allem ausländische Schuldner ins Visier. Neben der Mautvollstreckung beschlagnahmt die Behörde an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden zudem häufig große Drogenlieferungen.
Die beiden Vorfälle unterstreichen die anhaltenden Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen, die sich um Mautzahlungen drücken. Der Aachener Zoll treibt an den Grenzübergängen weiterhin sowohl öffentliche Forderungen als auch zolleigene Schulden ein. Sofortige Zahlungen vor Ort bleiben dabei ein zentrales Element der Vorgehensweise.






