24 May 2026, 04:20

Zoll beschlagnahmt vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund wegen Fälschungsverdachts

HZA-DO: Zwei Welpen sicher gestellt am Flughafen / Käufer sollen über den Züchter auf einer Video-Plattform aufmerksam geworden sein

Zoll beschlagnahmt vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund wegen Fälschungsverdachts

Zwei Reisende mit vier Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund gestoppt

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Am 5. Dezember 2024 wurden zwei Reisende am Flughafen Dortmund nach ihrer Ankunft aus Istanbul mit vier Zwergspitz-Welpen kontrolliert. Zollbeamte beschlagnahmten die Hunde wegen des Verdachts gefälschter Unterlagen und Verstößen gegen gesundheitliche Vorschriften. Die Tiere wurden umgehend in Quarantäne gebracht.

Eine 57-jährige Frau und ein 44-jähriger Mann waren mit jeweils zwei Welpen in Deutschland gelandet. Sie gaben an, die Hunde in der Türkei gekauft zu haben, wo die Preise niedriger seien als in der EU. Die Behörden zweifelten jedoch die Echtheit der mitgeführten Papiere an.

Die Reisenden präsentierten türkische Haustierpässe sowie EU-Gesundheitszeugnisse, darunter auch Bluttestergebnisse. Beamte stellten jedoch Unstimmigkeiten in den Dokumenten fest. Den Welpen fehlten zudem die vorgeschriebenen Mikrochips oder Tätowierungen zur Identifikation. Außerdem schienen die Hunde etwa zwölf Wochen alt zu sein – und nicht, wie in den Unterlagen angegeben, acht Monate.

Nach EU-Recht müssen Haustiere aus Drittländern strenge Gesundheitsauflagen erfüllen. Dazu zählen gültige Tollwutimpfungen, eine korrekte Kennzeichnung sowie vollständige Dokumente. Zudem müssen die Tiere von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Für Einreisen aus bestimmten Ländern, etwa der Schweiz, gelten Sonderregelungen.

Wegen der Unregelmäßigkeiten konfiszierten die Zollbehörden die Welpen und überführten sie in ein Tierheim zur Quarantäne.

Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der EU-Reisebestimmungen für Haustiere. Wer Tiere in die Union bringt, muss sicherstellen, dass alle gesundheitlichen und dokumentarischen Standards erfüllt sind. Weitere Informationen bietet die Website des deutschen Zolls im Bereich „Privatpersonen“ unter „Reisen“.

Quelle