Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über eine halbe Million Euro Bargeld
Mats HartmannZoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über eine halbe Million Euro Bargeld
Zollbeamte am Flughafen Dortmund führten im September an drei Tagen umfangreiche Kontrollen durch. Die Überprüfungen zielten auf grenzüberschreitende Bargeldströme ab und deckten dabei multiple Verstöße gegen Finanzvorschriften auf. Insgesamt wurden im Rahmen der Aktion 532.022 Euro in bar sichergestellt.
Die Reisekontrolleinheit prüfte 1.892 Reisende und 675 Gepäckstücke. In fünfzehn Fällen wurden nicht deklarierte Beträge von über 10.000 Euro festgestellt – die gesetzliche Meldegrenze beim Ein- oder Ausreisen aus Deutschland. Zudem beschlagnahmten die Behörden in fünf separaten Vorfällen 46.700 Euro.
Sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden wegen unterlassener Bargelddeklaration eingeleitet. In zwei Fällen wurde wegen des Verdachts auf versuchten indirekten Bargexport nach Russland ermittelt; hier wurden 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt. Daten aus weiteren Fällen wurden an Landesfinanzämter und Sozialleistungsbehörden zur weiteren Prüfung übermittelt.
An der Aktion waren auch Mitarbeiter anderer Hauptzollämter sowie der Landesstelle zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beteiligt. Bereits im Frühjahr 2023 wurden im Rahmen des Fokus-Präsenzkonzepts 391 Personen am Flughafen gezielt kontrolliert. Reisende wird geraten, bei größeren Bargeldbeträgen Nachweise über Herkunft, Eigentümer und Verwendungszweck mitzuführen, um Verdachtsmomente auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.
Die Kontrollen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen, grenzüberschreitende Bargeldbewegungen zu überwachen. Die Behörden setzen die Meldevorschriften konsequent durch und gehen Hinweisen auf mögliche Finanzstraftaten nach. Wer 10.000 Euro oder mehr mitführt, muss dies bei der Ein- oder Ausreise aus Deutschland angeben.






