Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Partnerin nach emotionaler Eskalation
Mats HartmannEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Partnerin nach emotionaler Eskalation
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags an seiner ehemaligen Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde nicht wegen Mordes, sondern nach einer Verhandlung, die die turbulente Beziehung des Paares untersuchte, des minder schweren Tötungsdelikts für schuldig befunden. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung einigten sich auf die geringere Strafbarkeit und schlossen Rache oder übersteigerte Eifersucht als Motive aus.
Die Tat ereignete sich nach einer fünfjährigen Beziehung, die von intensiven emotionalen Bindungen geprägt war. Die Frau hatte ihren Partner Olaf sogar während seiner Haftzeit im Gefängnis besucht und den Kontakt auch nach seiner Entlassung aufrechterhalten. Die Spannungen eskalierten, als er sie und ihre gemeinsame Tochter Selina plötzlich für eine andere Frau verließ, die er kaum kannte. Zwar gebrochenen Herzens, aber noch immer in ihn verliebt, wollte sie sich von ihm trennen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Mord aus niederen Beweggründen in Erwägung gezogen, stufte die Tat später jedoch als Totschlag ein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus vorbedachtem Hass. Sein emotionaler Zustand zum Zeitpunkt der Messerattacke war für das Urteil entscheidend.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass eine Berufung möglich bleibt. Im Mittelpunkt des Falls stand das Scheitern einer Beziehung, die selbst eine Haftstrafe überdauert hatte und schließlich in einer gewalttätigen Tat mit weitreichenden Folgen endete. Die zehnjährige Haftstrafe spiegelt die Überzeugung des Gerichts wider, dass die Messerattacke von emotionaler Zerrissenheit und nicht von Rachegetrieben war. Das Urteil basierte maßgeblich auf der Gemütsverfassung des Angeklagten und dem Fehlen eines Tötungsvorsatzes. Sollte eine der Parteien das Urteil anfechten, könnten sich die juristischen Auseinandersetzungen fortsetzen.






