19 March 2026, 18:17

Windpark siegt gegen Drachensegler: Gericht lehnt Eilantrag ab

Luftaufnahme eines einzelnen Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren im Hintergrund, das sich in Irland befindet.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Drachensegler: Gericht lehnt Eilantrag ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Drachensegler- und Gleitschirmvereins aus Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks abgewiesen. Die Richter sahen keine akute Gefährdung der Vereinsaktivitäten und ebneten damit den Weg für die geplante Umsetzung des Projekts in einer ausgewiesenen Energiezone.

Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Flügen pro Jahr hatte argumentiert, die Windkraftanlagen würden erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Die Turbinen könnten demnach zu massiven Einschränkungen führen, die Piloten gefährden und den Flugbetrieb stören.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Verein im Genehmigungsverfahren angemessen angehört worden war. Zudem kämen Flüge unter bestimmten Bedingungen – insbesondere bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h – weiterhin sicher in Frage. Zwar räumten die Richter ein, dass Anpassungen im Betriebsablauf nötig seien, eine existenzbedrohende Situation für den Verein sahen sie jedoch nicht.

Über die genaue Größe des Windparks oder konkrete Sicherheitsvorkehrungen für Drachensegler und Gleitschirmflieger wurden keine Details bekannt. Die Behörden hatten das Vorhaben zuvor im Rahmen des regionalen Flächennutzungsplans als Windenergiezone genehmigt.

Mit der Ablehnung des Eilantrags kann der Windpark nun ohne weitere rechtliche Verzögerungen gebaut werden. Der Verein muss seine Aktivitäten an die vom Gericht vorgegebenen Bedingungen anpassen. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den geltenden Planungsvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht.

Quelle