Weihnachtsfeiern im Job: Diese Urteile ändern alles für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Marie SimonWeihnachtsfeiern im Job: Diese Urteile ändern alles für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Deutsche Gerichte haben kürzlich Urteile in Arbeitsrechtsstreitigkeiten gefällt, die mit betrieblichen Weihnachtsfeiern zusammenhängen. Die Fälle betrafen Verletzungen, Geschenke und Fehlverhalten – mit jeweils unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen. Diese Entscheidungen präzisieren, wie das Arbeitsrecht auf festliche Betriebsveranstaltungen anzuwenden ist.
In Berlin entschied das Sozialgericht, dass die Verletzung eines Mitarbeiters bei einem vom Unternehmen organisierten Bowling-Event als Arbeitsunfall zu werten ist. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Weihnachtsfeier, weshalb das Gericht ihn als betriebsbedingtes Problem einstuft.
Am Landgericht Köln ergab sich ein anderes Urteil: Ein Mitarbeiter, der die Weihnachtsfeier krankheitsbedingt versäumt hatte, beanspruchte ein anwesenden Kollegen überreichtes Geschenk. Das Gericht wies die Klage ab und begründete dies damit, dass das Fernbleiben den Anspruch auf das Präsent verwirkt habe.
Unterdessen bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung zweier Beschäftigter. Diese hatten nach einer Weihnachtsfeier firmeneigenen Wein konsumiert und die Räumlichkeiten in chaotischem Zustand zurückgelassen. Das Gericht urteilte, dass ihr Verhalten die Entlassung rechtfertige.
Die Urteile ziehen klare Grenzen für die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei betrieblichen Veranstaltungen. Verletzungen bei organisierten Feiern können als Arbeitsunfälle gelten, während Fehlverhalten zu einer Kündigung führen kann. Geschenke bleiben hingegen an die Teilnahme geknüpft.






