Verfassungsgericht weist Klagen von NRW-Städten gegen Finanzverteilung ab

Verfassungsgericht weist Klagen von NRW-Städten gegen Finanzverteilung ab
Das Verfassungsgericht in Münster hat eine Klage von acht Städten in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen die Landesregelungen zur Finanzverteilung abgewiesen. Die Städte hatten das bestehende System als ungerecht angefochten, doch das Gericht wies die Klage in einem klaren 5:2-Votum zurück. Trotz anfänglicher Hoffnung von Verantwortlichen wie dem Kämmerer der Stadt Solingen bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Landesregelungen.
Die acht klagenden Städte, darunter Solingen, argumentierten, dass das aktuelle System Kommunen bestraft, die Steuern erhöhen, um steigende Kosten zu decken. Denn nach den geltenden Vorschriften gelten höhere Steuersätze als Zeichen einer besseren Finanzlage – was wiederum zu Kürzungen bei den Landeszuschüssen führt. Solingens Kämmerer Daniel Wieneke (SPD) räumte zwar ein, dass das Verfahren rechtlich einwandfrei sei, betonte aber, dass Rechtmäßigkeit nicht automatisch Gerechtigkeit bedeute. Er verwies auf den Widerspruch: Finanzschwache Städte müssten die Steuern erhöhen, doch genau das führe zu weiteren Kürzungen der Fördergelder.
Mit dem Urteil bleibt das Finanzierungssystem vorerst unverändert, doch die politische Debatte ist damit nicht beendet. Die betroffenen Städte fordern dringend Reformen und verlangen von NRW, die finanzielle Belastung der Kommunen zu lindern. Ohne zusätzliche Landesmittel, warnen sie, werde sich der Teufelskreis aus Steuererhöhungen und sinkender Unterstützung weiterdrehen.

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