Vater von „Emily in Paris“ plant Mahnwache nach abgelehnter Entschädigung

Vater von „Emily in Paris“ plant Mahnwache nach abgelehnter Entschädigung
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat einen Anspruch auf 125.000 Euro Entschädigung und Schmerzensgeld nach dem Tod der 13-jährigen Emily während einer Schulreise abgelehnt. Ihr Vater, der die Zahlung nach der Verurteilung zweier Lehrer wegen fahrlässiger Tötung gefordert hatte, plant nun für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Bildungsministerium, um auf den Fall von 'Emily in Paris' aufmerksam zu machen.
Emily starb während des Schulausflugs. Zwei begleitende Lehrkräfte wurden später der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, weil sie es versäumt hatten, eine ordnungsgemäße Gesundheitsprüfung durchzuführen und auf ihren sich verschlechternden Zustand zu reagieren. Beide erhielten Geldstrafen für ihr Fehlverhalten.
Mit der für den 9. Dezember geplanten Mahnwache will der Vater auf seiner Ansicht nach systemische Versäumnisse der Behörden hinweisen. Der Staat hält an seiner Position fest, dass kein berechtigter Anspruch bestehe und die geforderte Entschädigung unverhältnismäßig sei. Das Gericht wird die Angelegenheit in der anstehenden Verhandlung im Februar entscheiden.

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