Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Marie SimonSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten erste Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, erste Auszahlungen über ihre Hausratversicherungen zu erhalten. Bei dem Raubüberfall Ende Dezember waren über 3.000 Schließfächer in der Filiale aufgebrochen worden, wobei mehr als 2.300 Kunden betroffen waren.
Der Anwalt Daniel Kuhlmann hat für elf Mandanten bereits Entschädigungen in Höhe von rund 250.000 Euro durchgesetzt. Entscheidend für die erfolgreiche Abwicklung der Ansprüche war dabei die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier konnten für einen weiteren betroffenen Kunden immerhin etwa 20.000 Euro erstritten.
Bisher erhielten die Opfer im Durchschnitt etwas mehr als 22.000 Euro als Entschädigung. Viele bleiben jedoch leer aus, da ihre Hausratversicherung keine zusätzliche Deckung für Schäden an Schließfächern vorsieht. Zwar war jedes Fach von der Sparkasse mit rund 10.300 Euro versichert, doch reicht diese Summe bei Weitem nicht aus, um alle Verluste abzudecken.
Mittlerweile wurden zwei Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht, da einige Geschädigte weiter auf Schadensersatz pochen.
Der Einbruch in der Gelsenkirchener Filiale hat viele Kunden in finanzielle Not gebracht. Während einige bereits Entschädigungen erhielten, kämpfen andere weiterhin um ihre Ansprüche. Die noch anhängigen Prozesse könnten entscheiden, ob weitere Betroffene in Zukunft entschädigt werden.






