03 May 2026, 16:18

NRW will schwimmende Solarparks ausbauen – und fordert Bundesreform

Luftaufnahme einer Solaranlage mit Panelen in einem Feld, umgeben von Bäumen, Gras, Pflanzen und Wasser, mit einem Zug auf einer nahen Bahnstrecke.

NRW will schwimmende Solarparks ausbauen – und fordert Bundesreform

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um den Bau großer schwimmender Solarparks zu erleichtern. Die Landesregierung argumentiert, dass die aktuellen Vorschriften zu restriktiv seien und das Wachstum erneuerbarer Energien auf Gewässern behinderten. Ein offizieller Vorschlag zur Lockerung der Regelungen wurde nun eingereicht.

Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen mindestens 40 Meter vom Ufer entfernt bleiben. Diese in Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegten Bestimmungen schaffen nach Ansicht des Landes „pauschale Beschränkungen“, die die Entwicklung ausbremsen.

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Der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen hatte seine Ideen bereits im Januar dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer (Grüne), vorgestellt. Der Vorschlag sieht vor, die Flächenbegrenzungen auszuweiten und flexible Ausnahmen für bestimmte Seen oder Stauseen einzuführen. Behördenvertreter betonen, dass die aktuellen Auflagen nicht immer ökologisch sinnvoll seien und ohne Schaden für die Gewässer angepasst werden könnten.

Krischer hebt besonders die Niederrhein-Region als vielversprechendes Gebiet für großflächige schwimmende Solarprojekte hervor. Aktuell betreibt das Land sechs solche Anlagen, darunter die größte – ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk – in Bislich. Gleichzeitig stieg der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde, was die wirtschaftliche Dringlichkeit der Ausweitung unterstreicht.

Sollten die vorgeschlagenen Änderungen übernommen werden, könnten in Nordrhein-Westfalen künftig mehr schwimmende Solarparks entstehen. Ziel der Reform ist es, Hürden abzubauen, ohne den Schutz der Gewässerökosysteme zu vernachlässigen. Nun liegt es an der Bundesregierung, zu prüfen, ob das bestehende rechtliche Rahmenwerk angepasst wird.

Quelle