03 May 2026, 18:23

70.000 Euro unerklärt: Zwei Niederländer beim Bargeldschmuggel in den Irak erwischt

Schwarze und weiße Zeichnung einer Menge, die in einer Stadt während "Die Schlacht von Düsseldorf" kämpft, mit Gebäuden im Hintergrund und einigen Figuren mit Schwertern und Schilden.

70.000 Euro unerklärt: Zwei Niederländer beim Bargeldschmuggel in den Irak erwischt

Deutschland setzt strenge Regeln für die Mitführung großer Bargeldbeträge über die Grenzen durch

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Reisende müssen bei der Ein- oder Ausreise Beträge ab 10.000 Euro anmelden. Diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung illegaler Geldbewegungen, darunter Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus.

Kürzlich wurden zwei Niederländer beim Versuch erwischt, 70.000 Euro unerklärtes Bargeld von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Am 21. April 2025 kontrollierte die Bundespolizei bei einer Routineüberprüfung zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger im Alter von 35 und 36 Jahren, die von Deutschland in den Irak reisten. Die Beamten entdeckten in ihren Umhängetaschen insgesamt 70.000 Euro – 50.000 Euro beim 36-Jährigen und 20.000 Euro beim 35-Jährigen.

Der 35-Jährige gab an, das Geld gehöre ihm, konnte jedoch keine plausible Erklärung für dessen Herkunft vorlegen. Auch begründete er nicht, warum sein Begleiter einen Teil des Betrags bei sich trug. Die Zollbehörden beschlagnahmten das gesamte Geld und leiteten gegen beide Männer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein – wegen unterlassener Deklaration sowie des Verdachts auf Geldwäsche.

Die deutschen Vorschriften entsprechen den EU-weit geltenden Regelungen, die eine Meldepflicht für Bargeldbewegungen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern vorsehen. Zwar dürfen Reisende beliebig hohe Summen mitführen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen, doch Beträge ab 10.000 Euro müssen deklariert werden. Das System schränkt den Kapitalverkehr nicht ein, soll aber durch Transparenz Finanzkriminalität verhindern.

Den beiden Männern drohen nun rechtliche Konsequenzen, weil sie gegen die Zollbestimmungen verstoßen haben. Die beschlagnahmten 70.000 Euro bleiben vorerst sichergestellt, während die Ermittlungen andauern. Die Behörden betonten erneut, dass die ordnungsgemäße Deklaration von Bargeld verpflichtend ist, um illegale Geldströme über die Grenzen zu unterbinden.

Quelle