22 March 2026, 18:17

NRW verschärft Schulgesetze: Mehr Rechte gegen Gewalt an Lehrkräften

Ein Klassenraum mit Schülern in Gesichtsmasken, die auf Bänken und am Boden sitzen und stehen, umgeben von Büchern und Gegenständen, mit Fenstern, einer Tür, Lampen und Ventilatoren im Hintergrund.

NRW verschärft Schulgesetze: Mehr Rechte gegen Gewalt an Lehrkräften

Nordrhein-Westfalen treibt strengere Schulreformen voran, um steigende Gewalt und Grenzüberschreitungen zu bekämpfen

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In den vergangenen fünf Jahren haben 73 Prozent der Schulleitungen im Land Vorfälle von Gewalt gegen Lehrkräfte gemeldet. Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Landesregierung Pädagogen und Schulverwaltungen mehr rechtliche Handhabe geben, um Störungen und Bedrohungen entschlossener zu begegnen.

Der Entwurf sieht vor, die Befugnisse der Schulen beim Umgang mit problematischem Verhalten auszuweiten. Lehrkräfte und Schulleitungen sollen künftig schneller Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausschließen können – insbesondere in akuten Fällen wie expliziten Drohungen oder dem Besitz gefährlicher Gegenstände. Im Anschluss an solche Entscheidungen sind Anhörungen vorgesehen, um die Fairness des Vorgehens zu gewährleisten.

Bei schwerwiegenderen Verstößen werden die disziplinarischen Maßnahmen verschärft. Betroffene könnten für bis zu vier Wochen vom Unterricht, einzelnen Fächern oder schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Reformen präzisieren zudem pädagogische Interventionen: So sind vorübergehende Klassenwechsel oder kurzfristige Schulverweise von bis zu zwei Tagen möglich.

Die Dringlichkeit der Änderungen ist offenkundig: An 43 Prozent der Schulen gab es körperliche Angriffe, 66 Prozent der Schulleitungen verzeichnen einen Anstieg der Gewalt in den letzten fünf Jahren. Das Schulministerium betont, dass jede Schule maßgeschneiderte Lösungen entsprechend ihrer spezifischen Situation entwickeln soll. Zwar liegen keine genauen Zahlen zu Interventionsplänen vor, doch eine Leitlinie des Ministeriums aus dem Jahr 2023 skizziert schrittweise Vorgehensweisen bei sexualisierter Gewalt – von Sofortmaßnahmen über Unterstützungsangebote bis hin zu Beratungsvermittlungen.

Das geplante Gesetz soll Schulen mehr Flexibilität und Rechtssicherheit im Umgang mit Störungen geben. Mit klareren rechtlichen Optionen können Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeitende wirksamer auf Gewalt und Bedrohungen reagieren. Ziel der Reformen ist es, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Quelle