NRW-Gericht blockt Polizeigewerkschaft: Kontrollgesetz bleibt bestehen

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Ein weißer Polizeiwagen steht vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Autos, umgeben von Gras und Bäumen in einer ländlichen Umgebung.

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - NRW-Gericht blockt Polizeigewerkschaft: Kontrollgesetz bleibt bestehen

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen das neue Polizeikontrollgesetz abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, doch das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Die Entscheidung ebnet den Weg für eine unabhängige Beauftragte, die künftig das Verhalten der Polizei im Land überwachen soll.

Das umstrittene Gesetz war im März 2025 vom NRW-Landtag verabschiedet worden. Es sieht die Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeauftragten vor, die auf gesetzlicher Grundlage agiert. Die Heinrich-Böll-Stiftung hatte zuvor bereits einen ähnlichen Vorschlag für eine solche Institution in Deutschland ausgearbeitet.

Die DPolG lehnte zentrale Teile des Gesetzes ab. Besonders kritisierte die Gewerkschaft Regelungen, die es der Beauftragten ermöglichen, Polizeimaßnahmen eigenständig zu untersuchen – und zwar entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder sogar während laufender Ermittlungen.

Das Gericht wies die Beschwerde aus formalen Gründen zurück. Die Richter urteilten, dass die Gewerkschaft keine Klagebefugnis besitze, da sie nicht unmittelbar von dem Gesetz betroffen sei. Mit diesem Beschluss ist der Rechtsweg für die Gewerkschaft endgültig erschöpft.

Die Entscheidung räumt das letzte juristische Hindernis für die Einrichtung der Beauftragten aus dem Weg. Die Polizeibeauftragte erhält damit die Befugnis, das Handeln der Behörden ohne äußere Einflüsse zu prüfen. Das Gesetz bleibt in Kraft, und das Land muss es nun wie geplant umsetzen.