27 April 2026, 00:26

Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts auf A3 festgenommen

Eine Gruppe von Polizisten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera links. Bäume, Verkehrsampeln, Fahnenmasten und ein klarer blauer Himmel sind im Hintergrund zu sehen.

Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts auf A3 festgenommen

Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 auf der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide einen 32-jährigen Niederländer fest. Der Mann war bei einer Routinekontrolle aufgefallen, bei der sich herausstellte, dass gegen ihn ein noch offener Haftbefehl wegen eines Sprengstoffdelikts aus dem Jahr 2022 vorlag. Nach der Überprüfung seiner Identität wurde er umgehend in Gewahrsam genommen.

Der Mann war mit einem niederländischen Kennzeichen über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei der Befragung zeigte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Überprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl des Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz bestand.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück, wo der Mann versucht hatte, ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen.

Nach seiner Festnahme auf der A3 wurde der Mann zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am Donnerstagmorgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den bestehenden Haftbefehl zu vollstrecken.

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Der Fall zeigt die Konsequenzen bei Verstößen gegen die deutschen Sprengstoffvorschriften. Dem Mann droht nun entweder eine finanzielle Strafe oder eine Haftstrafe, je nach endgültiger Entscheidung des Gerichts. Seine Festnahme unterstreicht zudem die konsequente Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten durch die Bundesbehörden.

Quelle