Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit in Köln: Theater gegen Wohnungsbau in alter Druckerei
Ein Rechtsstreit um Lärmbelästigung und Baurechte in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine ehemalige Druckerei in der Nähe des Theaters Volksbühne, wo Pläne zur Umwandlung eines Teils des Gebäudes in eine Wohnung auf starken Widerstand gestoßen sind. Der Fall wurde nun zur erneuten Prüfung an ein unteres Gericht zurückverwiesen.
Der Streit begann, als ein Anwohner eine Baugenehmigung erhielt, um Teile der alten Druckerei in eine Wohnung umzubauen. Der Verein Freie Volksbühne, der das benachbarte Theater betreibt, focht die Entscheidung an. Die Theaterbetreiber argumentierten, ihre seit langem bestehenden, rechtlich geschützten Aktivitäten würden durch mögliche Lärmbeschwerden künftiger Bewohner beeinträchtigt.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zunächst dem Theater recht gegeben. Es hob die Genehmigung auf und begründete dies damit, dass der Theaterbetrieb die gesetzlichen Lärmgrenzwerte überschreiten würde. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff später ein.
Das Leipziger Gericht urteilte, dass sich das Münsteraner Urteil zu stark auf Lärmrichtlinien stützte, ohne die Fakten umfassend zu prüfen. Es ordnete eine neue Verhandlung an und wies das untere Gericht an, den Fall gründlicher zu untersuchen, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Der Fall wird nun nach Münster zurückverwiesen, wo eine weitere Verhandlungsrunde stattfinden soll. Das Gericht muss die Beweislage neu bewerten, darunter die Rechte des Theaters sowie die möglichen Auswirkungen von Lärm auf die geplante Wohneinheit. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob der Umbau vorankommen kann oder ob die Einwände des Theaters das Projekt blockieren werden.






