Gynäkologe klagt gegen katholische Klinik wegen Abtreibungsverbots

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Eine Frau mit einem Baby in den Armen, mit einem hellen Licht im Hintergrund.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholische Klinik wegen Abtreibungsverbots

Ein leitender Gynäkologe klagt gegen die strengen Schwangerschaftsabbruchrichtlinien eines katholischen Krankenhauses. Dr. Joachim Volz, der früher medizinisch notwendige Abtreibungen im Lippstädter Krankenhaus durchführte, wirft der Einrichtung vor, medizinische Ethik und Patientinnenrechte zu missachten. Die Verhandlung über seine Berufung findet am 5. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Hamm statt.

Der Konflikt entstand, als das Christliche Krankenhaus Lippstadt Abtreibungen nur noch in Fällen zuließ, in denen Leben oder körperliche Gesundheit der Schwangeren ernsthaft gefährdet sind. Volz und sein Team hatten zuvor Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, die nach deutschem Recht als medizinisch notwendig eingestuft wurden. Nach einer Niederlage in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht legte er Berufung ein – mit der Begründung, die Richtlinie untergrabe die ärztliche Entscheidungsfreiheit und die Autonomie der Patientinnen.

Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie konfessionell gebundene Krankenhäuser in Deutschland künftig mit Abtreibungsregelungen umgehen. Gibt das Gericht Volz recht, müsste das Krankenhaus seine Vorschriften überarbeiten. Scheitert die Berufung, bleiben die aktuellen Einschränkungen bestehen.