Gütersloh streitet um gerechte Erschließungsbeiträge für die Fritz-Blank-Straße

Admin User
2 Min.
Ein Gebäude mit Graffiti auf der rechten Seite, ein Signalmast und ein Pfahl im Vordergrund.

Gütersloh streitet um gerechte Erschließungsbeiträge für die Fritz-Blank-Straße

Die Stadtverwaltung Gütersloh hat offiziell einen Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Immobilien (APBI) zu den Erschließungsbeiträgen für die Fritz-Blank-Straße und ihre angrenzenden Nebenstraßen angefochten. Die Verwaltung hatte ein einheitliches Abrechnungsverfahren vorgeschlagen, das der Ausschuss jedoch in einer Pattsituation abgelehnt hatte. Nun wirft die Stadt dem Gremium vor, mit seinem Beschluss gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Albrecht Pförtner, Leiter des Gütersloher Bauamts, hatte bereits in der Sitzung am 30. Oktober Bedenken gegen die bisherige Abrechnungspraxis bei den Straßenausbaukosten geäußert. Trotz dieser Einwände hielt der Ausschuss an seiner Position fest, woraufhin Bürgermeister Matthias Trepper den Beschluss formal anfocht und die Umsetzung vorläufig blockierte.

Ein unabhängiger Gutachter bestätigte unterdessen, dass das einheitliche Abrechnungsverfahren rechtlich geboten sei – gestützt auf die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und mehrere angrenzende Seitenstraßen für die Beitragsberechnung als eine Einheit zu betrachten, um eine gerechtere Verteilung der Kosten auf die Anwohner zu gewährleisten. Sollte der APBI an seiner Haltung festhalten, hat letztlich der Gütersloher Stadtrat das letzte Wort. Der Ausschuss muss die Angelegenheit erneut prüfen und über die Erschließungsbeiträge entscheiden.

Die nächste APBI-Sitzung ist voraussichtlich für Januar angesetzt, ein konkretes Datum steht jedoch noch nicht fest. Wird die Entscheidung des Gremiums zu den Ausbaukosten in der Fritz-Blank-Straße und den angrenzenden Gassen nicht revidiert, bleiben die ursprüngliche Kostenverteilung und die finanziellen Verpflichtungen rechtlich bindend und durchsetzbar. Mit dem Widerspruch der Stadt bahnt sich nun eine weitere Diskussion und mögliche Überarbeitung des APBI-Beschlusses an.