Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte in Solingen aus

Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte in Solingen aus
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für gewerbliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht sorgt in der "politischen Landschaft Solingens" für Aufsehen.
6. Dezember 2025, 08:52 Uhr
Ein aktuelles Gerichtsurteil zur Grundsteuer hat in Solingen und darüber hinaus eine Debatte ausgelöst. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte, dass die erhöhten Steuersätze für gewerbliche Immobilien in mehreren Städten gegen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergleichheit verstoßen. Diese Entscheidung, die am 4. Dezember 2025 verkündet wurde, spaltet die lokale Politik in der Frage, wie es nun weitergeht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen die Bewertungsmaßstäbe für gewerbliche Grundstücke unrechtmäßig angehoben hatten. Laut Urteil verstößt dieses Vorgehen gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung, wie ihn das Grundgesetz vorschreibt.
Die Entscheidung hat unter Solingens Politikern Verunsicherung ausgelöst, auch wenn vorerst keine unmittelbaren Änderungen geplant sind. Während die CDU zu einem besonnenen Umgang mit der Situation aufruft, begrüßt die FDP das Urteil. Der Zeitplan für mögliche Reformen bleibt vorerst auf 2027 oder später festgelegt.

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