Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Laut Urteil wäre die Verlegung der Studiengänge nach Detmold oder Lemgo rechtswidrig. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Befugnis der Hochschule, den Standort vollständig aufzugeben.
Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die Ankündigung der Hochschule, die Lehre in Höxter komplett einzustellen, gegen geltendes Recht verstößt. Dem Urteil zufolge darf der Campus nicht vollständig aufgegeben werden, da er ausdrücklich im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen aufgeführt ist. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Schließung eines gesamten Standorts nicht in den Ermessensspielraum der Hochschule fällt.
Die Landesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr eingegriffen und die Verlegungspläne gestoppt. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und verwies auf die Notwendigkeit, die übergeordnete Hochschulstruktur in der Region zu erhalten. Nun fordert das Land ein klares Nutzungskonzept für den Standort Höxter.
Offizielle Stellungnahmen der Hochschule zu den Gründen für den geplanten Umzug oder zu künftigen Plänen für den Campus liegen bisher nicht vor.
Das Urteil verhindert, dass die Hochschule Studiengänge aus Höxter abzieht. Die Landesregierung verlangt nun einen verbindlichen Plan für die weitere Nutzung des Standorts. Ohne weitere Schritte muss der Campus nach aktuellem Recht in Betrieb bleiben.






