Gericht stärkt Passpflicht: Syrien-Flüchtling scheitert an Einbürgerung ohne Identitätsnachweis

Entscheidung: Identitätsnachweis meist erforderlich für die Naturalisierung in Deutschland - Gericht stärkt Passpflicht: Syrien-Flüchtling scheitert an Einbürgerung ohne Identitätsnachweis
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
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Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Artikeltext: Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat eine entscheidende juristische Schlacht um die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte, dass der Reisepass weiterhin das primäre Mittel bleibt, um die Identität für eine Einbürgerung nachzuweisen. Seine Weigerung, einen syrischen Pass zu nutzen – aufgrund der Verbindungen zum Assad-Regime –, führte zur Ablehnung seines Antrags.
Im Mittelpunkt des Falls steht Alkasem, ein syrischer Regimegegner und Folterüberlebender, der 2014 nach Deutschland floh. Nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und später einer Niederlassungserlaubnis beantragte er die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Behörden in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, lehnten seinen Antrag jedoch ab, weil er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen, um seine Identität zu bestätigen.
Das Urteil unterstreicht die Haltung der Bundesregierung zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen. Antragsteller müssen in der Regel weiterhin einen Pass vorlegen, es sei denn, sie können extreme Härtefälle oder Unmöglichkeit nachweisen. Das Landgericht Düsseldorf muss den Fall Alkasems nun unter Berücksichtigung dieser Richtlinien neu bewerten.

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