Gericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – ein Sieg für Verbraucher
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt und damit Verbraucherschützer bestätigt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft Passagieren künftig nicht mehr nur ein kleines Handgepäckstück kostenfrei gestatten darf. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, dass größere Handgepäckstücke keine Zusatzgebühren verursachen dürfen, sofern sie angemessene Maße einhalten.
Mit dem Richterspruch wird Handgepäck als grundlegender Bestandteil des Flugreises anerkannt. Das Gericht stellte klar, dass Vueling für größere Handgepäckstücke, die faire Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten, keine zusätzlichen Gebühren erheben darf. Damit wird die bisherige Praxis der Airline gekippt, die bisher nur ein kleines Gepäckstück (20 x 30 x 40 cm) ohne Aufpreis erlaubte.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Fluggesellschaften Passagiere routinemäßig für größeres Handgepäck zur Kasse bitten. Sie forderte klarere EU-weite Vorschriften und schlug vor, dass jedes Ticket ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen Standard-Handgepäckkoffer mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht umfassen sollte.
Unterdessen sind ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckbestimmungen noch nicht entschieden. Die Ergebnisse dieser Verfahren könnten die Gepäckregeln in der gesamten europäischen Luftfahrtbranche weiter prägen.
Heute begannen in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte. Dabei könnte es auch um einheitliche Handgepäckstandards gehen, die die Erwartungen der Verbraucher besser berücksichtigen.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Gepäckrichtlinien anzupassen, sodass Passagiere künftig größeres Handgepäck ohne Zusatzkosten mitnehmen dürfen. Angesichts der noch ausstehenden Verfahren gegen andere Airlines und der laufenden EU-Diskussionen könnten weitere Änderungen bei den Handgepäckregeln folgen. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall, der die Gebührenstruktur der Fluggesellschaften in Zukunft beeinflussen könnte.






