Gericht kippt höhere Grundsteuern für Gewerbeimmobilien in vier NRW-Großstädten

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt höhere Grundsteuern für Gewerbeimmobilien in vier NRW-Großstädten
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat entschieden, dass Städte für nicht zu Wohnzwecken genutztes Bauland keine höheren Grundsteuersätze erheben dürfen als für Wohnimmobilien. Das Urteil betrifft vier Großstädte in Nordrhein-Westfalen, deren aktuelle Steuerpraxis damit für rechtswidrig erklärt wurde. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Regelungen in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Städte hatten für nicht Wohnzwecken dienende Grundstücke höhere Bewertungsmaßstäbe angesetzt, was das Gericht als diskriminierend einstuft. Die Entscheidung zwingt die vier Kommunen, ihre Grundsteuerpolitik zu überarbeiten. Bis der Fall durch mögliche Berufungen endgültig geklärt ist, bleiben die aktuellen Bewertungen für nicht zu Wohnzwecken genutztes Bauland ungültig.

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