Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Marie SimonParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen eine geplante Windkraftanlage in der Nähe seines Geländes verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für die Umsetzung des Projekts. Das Urteil beendet einen Streit über Flugsicherheit und Betriebseinschränkungen.
Der Verein mit Sitz im Hochsauerlandkreis hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage unzumutbare Flugbeschränkungen mit sich bringen und erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen würde. Von ihrem seit 1998 aktiven Startplatz heben jährlich etwa tausend Flüge ab. Die Windkraftanlage soll in einem Abstand von rund 550 Metern errichtet werden.
In seiner Begründung führte das OVG aus, dass bestimmte Einschränkungen des Flugbetriebs unvermeidbar seien, die Existenz des Vereins jedoch nicht gefährdeten. Die Richter urteilten zudem, dass der Verein ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden sei. Sie wiesen darauf hin, dass Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden könnten.
Mit der Ablehnung des Eilantrags kann der Bau der Windkraftanlage nun beginnen. Zwar gibt es keine genauen Zahlen zu den seit dem Jahr 2000 in der Region errichteten Windrädern, doch ein großes Projekt – der VSB-Windpark Arnsberg – befindet sich bereits in der Entwicklung im selben Kreis.
Das Urteil ebnet den Weg für die Errichtung der Windkraftanlage in der Nähe des langjährigen Startplatzes des Vereins. Der Flugbetrieb wird insbesondere bei stärkerem Wind Anpassungen erfordern. Allerdings bestätigt die Gerichtsentscheidung, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für die Aktivitäten des Vereins darstellt.






