23 May 2026, 10:14

Falsche Bußgeld-Bescheide: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Falsche Bußgeld-Bescheide: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Betrügerische Schreiben geben sich als Bundesnetzagentur aus und zielen auf Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen ab

Mit gefälschten Schreiben, die angeblich von der Bundesnetzagentur stammen, werden derzeit Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen unter Druck gesetzt. Die falschen Bescheide fordern die Zahlung von Bußgeldern und drohen mit weiteren Sanktionen, falls die Empfänger nicht zahlen. Die Behörden haben nun vor dem Betrug gewarnt.

In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie werden aufgefordert, die Anmeldung umgehend nachzuholen und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen. Um die Opfer unter Druck zu setzen, verhängen die Betrüger ein „Bußgeld“ in Höhe von 41,60 Euro – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine Strafe von 208 Euro.

Mehrere Details entlarven die Schreiben jedoch als Fälschung: Die Absenderadresse stimmt nicht mit dem tatsächlichen Standort der Bundesnetzagentur in Bonn überein. Die angegebenen Telefonnummern enthalten falsche Vorwahlen (0229 und 0223), und die E-Mail-Adresse [email protected] hat nichts mit der Behörde zu tun.

Zwar kann es tatsächlich Bußgelder geben, wenn eine Balkon-Solaranlage nicht registriert wird – die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass es sich bei diesen Schreiben um Betrug handelt. Empfänger sollten die Zahlungsaufforderung ignorieren und den Vorfall bei der Polizei melden. Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Anlagen innerhalb eines Monats nach Installation angemeldet werden müssen.

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Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Besitzer von Balkon-Solaranlagen sollten bei angeblich offiziellen Schreiben direkt bei der Behörde nachfragen. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht – Zahlungen an unbekannte Absender sollten jedoch unterbleiben.

Quelle