EU führt strenge Empfängerprüfung ein – so schützt sie vor Betrug ab Oktober
Marie SimonEU führt strenge Empfängerprüfung ein – so schützt sie vor Betrug ab Oktober
Neue Betrugspräventionsregel tritt bald in der gesamten EU in Kraft
Ab dem 9. Oktober müssen Banken vor der Freigabe einer Überweisung den Namen jedes Zahlungsempfängers überprüfen. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, bei denen Kriminelle Geld auf falsche Konten umleiten, das eigentlich für legitime Empfänger bestimmt war.
Das als Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) bekannte Verfahren gilt für alle Standard- und Echtzeitüberweisungen. Kunden könnten zwar zusätzliche Gebühren für Sofortzahlungen zahlen, doch das System bietet einen besseren Schutz vor Betrug.
So funktioniert die Empfängerprüfung: Vor der Freigabe einer Überweisung gleicht die Bank wichtige Angaben ab. Sie vergleicht den Namen des Empfängers, die IBAN, den Bankcode (BIC) sowie eine Referenznummer. Stimmen alle Daten überein, wird die Zahlung ausgeführt. Bei Abweichungen warnt das System, und der Kunde muss die Identität des Empfängers bestätigen, bevor die Transaktion fortgesetzt wird.
Führt die Prüfung zu keinem klaren Ergebnis, liegt die Entscheidung beim Kunden: Er kann die Überweisung freigeben, es später erneut versuchen oder sie stornieren. Ignoriert er jedoch eine Warnung, haftet er persönlich für etwaige Verluste – es sei denn, die Bank hat die Angaben im VoP-Verfahren ausdrücklich bestätigt.
Auch Echtzeitüberweisungen, die sofort abgewickelt werden, durchlaufen die VoP-Prüfung. Zwar erhöht dies die Sicherheit, einige Banken könnten dafür jedoch zusätzliche Gebühren erheben. Die neue Regel garantiert allerdings keine Rückerstattungen. Banken übernehmen nur dann die Haftung für Betrugsschäden, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft.
Betrüger nutzen oft überzeugende Taktiken wie gefälschte Jobangebote oder dringende E-Mails, um Opfer dazu zu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Das neue System soll genau das verhindern, indem es sicherstellt, dass die Mittel den richtigen Empfänger erreichen. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zudem ein Kontovergleichstool eingeführt, mit dem Privatpersonen vor einer Überweisung die Angaben doppelt prüfen können.
Ab dem 9. Oktober gilt das VoP-Verfahren für alle EU-Banken. Kunden müssen die Empfängerdaten dann besonders sorgfältig bestätigen, um Betrug zu vermeiden. Wer trotz Warnungen fortfährt, riskiert finanzielle Verluste – denn Banken erstatten Schäden nur, wenn keine Fahrlässigkeit vorlag.






