EKD-Chefin Kurschus tritt nach Missbrauchsvorwürfen zurück
Annette Kurschus ist als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie als leitende Bischof der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten. Ihr Rücktritt erfolgt nach Medienberichten, die sie mit früheren Vorwürfen sexueller Fehlverhalten innerhalb der Kirche in Verbindung bringen. Den Berichten zufolge war ihr bereits in den späten 1990er-Jahren, als sie als Gemeindepfarrerin in Siegen tätig war, von schweren Anschuldigungen gegen einen Kirchenmitarbeiter bekannt.
In Solingen verfügt die Evangelische Kirche seit Langem über Maßnahmen zur Bewältigung solcher Vorfälle. Seit 2018 gilt ein Schutzkonzept, das sexualisierte Gewalt verhindern und Betroffene unterstützen soll. Dieses Konzept legt klare Regeln für den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen fest. Es schreibt verbindliche Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter – einschließlich der Führungsebene – vor. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen müssen umgehend die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.
Betroffene sexualisierter Gewalt können sich an Vertrauenspersonen oder unabhängige Organisationen wenden. Vor Ort ist etwa FABS aktiv, eine nicht-kirchliche Beratungsstelle, die sich auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert hat.
Thomas Förster, stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Solingen und Synodalassessor, bezeichnete Kurschus’ Rücktritt als eine respektvolle Entscheidung. Er betonte, dass damit das Vertrauen der Opfer über alles andere gestellt werde.
Kurschus selbst wies die Vorwürfe in ihrer Rücktrittserklärung zurück. Gleichzeitig unterstrich sie, dass es nun darum gehen müsse, die erlittenen Ungerechtigkeiten gegenüber den Betroffenen aufzuarbeiten – und nicht um die Verteidigung der eigenen Position.
Die Evangelische Kirche in Solingen setzt weiterhin auf ihre Schutzmaßnahmen, darunter Schulungen und klare Meldewege. Opfer sexualisierter Gewalt können sich weiterhin an kirchliche Ansprechpartner oder unabhängige Dienste wie FABS wenden. Während Kurschus’ Rückzug Fragen zur Verantwortung offenlässt, bleibt das bestehende System zur Bearbeitung künftiger Fälle bestehen.






