Düsseldorfer Gericht klärt: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht

Düsseldorfer Gericht klärt: Konfessionslose Schüler haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Rechte konfessionsloser Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Religionsunterricht präzisiert. Das Gericht entschied, dass diese Schüler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Unterricht haben, sondern dies lediglich auf freiwilliger Basis möglich ist. Das Urteil fällt in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Es besagt, dass konfessionslose Schüler – wie etwa eine 15-jährige Schülerin aus Neuss – keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht haben. Vielmehr liegt die Entscheidung bei der Lehrkraft, die konfessionslosen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme gestatten kann, sofern sie dies wünscht. Die betroffene Schülerin hatte zuvor zwischen Philosophie- und katholischem Religionsunterricht gewechselt, bevor sie den Wunsch äußerte, am evangelischen Unterricht teilzunehmen. Dennoch bleibt das Urteil des Gerichts bestehen: Religionsunterricht ist in erster Linie für Schüler der jeweiligen Konfession verpflichtend, während die Teilnahme konfessionsloser Schüler im Ermessen der Lehrkraft liegt. Mit dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts wird die rechtliche Position konfessionsloser Schüler im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht klargestellt. Zwar besteht für sie die Möglichkeit der Teilnahme, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die endgültige Entscheidung obliegt der Lehrkraft. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster Berufung eingelegt werden.

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