Bielefelder Paar entgeht nur knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Mats HartmannBielefelder Paar entgeht nur knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrug in Höhe von 240 Euro durch eine gefälschte Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA). Die Betrüger hatten es auf Reisende abgesehen, die für die Einreise nach Großbritannien eine Genehmigung benötigen – dort ist das ETA-System seit fast einem Jahr in Kraft. Offizielle Anträge müssen über die Website der britischen Regierung eingereicht werden, doch Kriminelle haben täuschend echte Kopien erstellt, um Geld und persönliche Daten abzugreifen.
Das Paar suchte online nach einem ETA-Antragsformular und landete auf einer Seite, die seriös wirkte. Wie verlangt gaben sie ihre Namen, Passdaten und Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtgebühr jedoch auf 240 Euro für zwei Personen sprang – statt der offiziellen 18,50 Euro pro Person – wurden sie misstrauisch und brachen die Zahlung ab.
Ihre Bank sperrte die Karte sofort, nachdem sie den versuchten Betrug gemeldet hatten. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, um den Vorfall zu dokumentieren. Behörden und Organisationen wie das Europäische Verbraucherzentrum warnen seit Langem vor solchen Betrugsmaschen, doch wie viele Menschen in Deutschland bereits Opfer geworden sind, bleibt unklar.
Die einzige legitime Plattform für ETA-Anträge ist die offizielle Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta. Verbraucherschützer raten, URLs genau zu prüfen und Gebühren vor der Eingabe sensibler Daten zu überprüfen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall zeigt jedoch, wie groß die Gefahr durch gefälschte ETA-Websites nach wie vor ist. Reisende werden dringend aufgefordert, Anträge ausschließlich über das offizielle Regierungsportal zu stellen und verdächtige Websites umgehend zu melden. Die tatsächliche ETA-Gebühr beträgt weiterhin 18,50 Euro pro Antragsteller – ohne zusätzliche Kosten für die Standardbearbeitung.






