BGH erlaubt Telekom und Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH erlaubt Telekom und Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa
Die Telekom Deutschland GmbH und Vodafone haben Kundendaten an die Schufa zur Identitätsprüfung weitergeleitet – eine Praxis, die zwar gerichtlich angefochten wurde, vom Bundesgerichtshof (BGH) jedoch kürzlich bestätigt wurde.
Von Oktober 2023 bis zum BGH-Urteil übermittelte die Telekom Deutschland GmbH Kundennamen an die Schufa, um falsche Identitäten und Mehrfachverträge für hochpreisige Smartphones zu verhindern. Vodafone hatte bis Oktober 2023 ebenfalls Daten für Postpaid-Mobilfunkverträge an die Schufa gemeldet.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen diese Praxis geklagt und Vodafone verklagt. Der BGH wies die Revision jedoch ab und entschied, dass das Interesse des Unternehmens an Betrugsprävention die Datenweitergabe an die Schufa rechtfertige.
Mit dem BGH-Urteil dürfen Telekom und Vodafone die Übermittlung von Kundendaten an die Schufa zur Identitätsprüfung fortsetzen – mit dem Ziel, Betrug und Missbrauch ihrer Dienstleistungen einzudämmen.

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