Apothekerkammern klagen gegen umstrittenes Urteil zu ihren Rücklagen
Zwei Apothekerkammern legen Widerspruch gegen ein Gerichtsurteil ein, das sie als ungerechtfertigte Regelung zu ihren finanziellen Rücklagen ansehen. Der Streit entbrannte, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Reserven der örtlichen Kammer als überhöht eingestuft hatte. Sowohl die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) als auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) halten das Urteil für rechtlich fehlerhaft.
Derzeit beläuft sich die strittige Summe auf 44.000 Euro, doch weitere Klagen könnten den Betrag auf rund 66.000 Euro ansteigen lassen. Auslöser des Konflikts war ein Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das die Rücklagen der Kammer als unverhältnismäßig bewertete. Das Gericht stützte sich dabei auf Rechtsgrundsätze, die üblicherweise auf Industrie- und Handelskammern (IHK) angewendet werden. Diese Auslegung hat nun juristischen Widerstand ausgelöst.
Mitglieder der AKWL haben bereits 18 Klagen gegen ihre Beitragsbescheide eingereicht – inspiriert von einem ähnlichen Fall im benachbarten Regierungsbezirk Nordrhein. In jenem früheren Verfahren war eine Berufung abgelehnt worden, was nun als Präzedenzfall für die aktuellen Auseinandersetzungen dient. Die AKNR wiederum versucht, das Urteil zu kippen und ein Rechtsmittel zu erwirken.
Beide Kammern bestehen darauf, dass die gerichtliche Begründung falsch sei. Sie argumentieren, dass ein Vergleich mit IHK-Maßstäben auf ihre Finanzstrukturen nicht übertragbar sei. Sollten sich weitere Mitglieder der Klage anschließen, könnte sich die Gesamtforderung deutlich erhöhen. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden entscheiden, ob die Kammern ihre finanziellen Rücklagen anpassen müssen. Bestätigen die Gerichte das ursprüngliche Urteil, könnte die strittige Summe über 66.000 Euro steigen. Zudem könnte die Entscheidung künftig beeinflussen, wie andere Berufskammern ihre Mittel verwalten.






