26 March 2026, 20:17

109 Dezibel in Witten: Polizei beschlagnahmt manipulierten Sportwagen wegen extremen Lärms

Polizeiauto vor einem Gebäude mit Fenstern und Türen geparkt, umgeben von Grünflächen einschließlich blühender Pflanzen, Gras, Bäumen, Straßenmasten, einer Schüsselantenne und einem Schild unter einem bewölkten Himmel.

109 Dezibel in Witten: Polizei beschlagnahmt manipulierten Sportwagen wegen extremen Lärms

Lauter Sportwagen in Witten beschlagnahmt – 109 Dezibel überziehen Grenzwert deutlich

In Witten haben Polizeibeamte einen Hochleistungswagen sichergestellt, nachdem dessen ohrenbetäubender Motorenlärm Aufsehen erregt hatte. Das Fahrzeug, das illegal in der Holbeinstraße geparkt war, erreichte mit 109 Dezibel einen Wert, der weit über dem gesetzlichen Limit von 82 dB lag. Die Behörden vermuten nun, dass die Motorsoftware manipuliert wurde, um den Sound künstlich aufzupeppen.

Auslöser des Vorfalls war ein Routinecheck: Die Beamten entdeckten den Wagen in einer absoluten Halteverbotszone. Bei der Überprüfung maßen sie einen Lärmpegel, der fast 30 Dezibel über dem zulässigen Wert lag. Der Besitzer behauptete, die extreme Lautstärke sei auf den Biturbo-Motor zurückzuführen – doch die Polizei zweifelte diese Erklärung an.

Nach deutschem Recht kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs entzogen werden, wenn die Motorsteuerung illegal verändert wurde. Im vorliegenden Fall gehen die Ermittler davon aus, dass die Software des Wagens manipuliert wurde, um den Klang zu verstärken. Daraufhin wurde das Auto beschlagnahmt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen.

Deutschland verfügt derzeit über keine eigenen, strengeren Vorschriften für laute Hochleistungsfahrzeuge, sondern stützt sich auf die EU-weiten UNECE-Normen. Diese sehen für Pkw einen Geräuschgrenzwert von 68 bis 72 Dezibel vor – eine nationale Verschärfung ist nicht möglich. Die Einhaltung wird über Vorbeifahrt-Tests während der Typprüfung kontrolliert, wobei selbst künstliche Geräusche bei Elektroautos den Vorgaben entsprechen müssen. Ab 2026 müssen Fahrer solche Sounds oberhalb von 20 km/h manuell aktivieren. Umweltschutzorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren jedoch, dass die Umsetzung der Regeln nach wie vor lasch sei.

Der Fall zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Bekämpfung übermäßigen Fahrzeuglärms. Da die EU die Rahmenbedingungen vorgibt, müssen deutsche Behörden innerhalb dieser Grenzen handeln. Während das beschlagnahmte Fahrzeug vorerst vom Verkehr ausgeschlossen bleibt, wird das Verfahren gegen den Besitzer nun auf verwaltungsrechtlichem Weg weiterverfolgt.

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