Syrer entgeht 30-tägiger Haft durch Sofortzahlung an deutscher Grenze
Ein 28-jähriger Syrer hat eine Gefängnisstrafe abgewandt, nachdem er am Sonntag, dem 9. Februar 2025, bei einer Routinekontrolle der Bundespolizei an der deutschen Grenze aufgehalten wurde. Der Vorfall ereignete sich während einer Überprüfung eines grenzüberschreitenden Reisebusses aus den Niederlanden. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer unbezahlten Geldstrafe im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Betrugs vorlag.
Gegen 21:00 Uhr führte die Bundespolizei eine Personenkontrolle bei Reisenden aus den Niederlanden durch. Der Mann, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, war Gegenstand eines noch offenen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.
Er war zuvor wegen Betrugs verurteilt worden und hatte noch eine ausstehende Zahlung von 1.200 Euro zu leisten. Wäre die Schuld nicht beglichen worden, hätte dies eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nach sich gezogen. Um die Inhaftierung zu vermeiden, beglich der Mann die Strafe umgehend in voller Höhe, während er sich in Polizeigewahrsam befand.
Die Behörden bestätigten den Zahlungseingang und ließen ihn ohne weitere Anklage wieder frei. Durch die sofortige Begleichung der 1.200 Euro konnte der Mann die rechtlichen Konsequenzen abwenden und seine Reise ohne die drohende Ersatzfreiheitsstrafe fortsetzen. Die Bundespolizei hat den Fall inzwischen abgeschlossen.






