29 April 2026, 02:39

Obdachloser muss 75 Tage ins Gefängnis wegen unbezahlter Geldstrafe

Zwei Polizeibeamte stehen vor einem großen Gebäude mit Text, umgeben von Menschen, Fahrzeugen und anderen Gegenständen in einer städtischen Umgebung mit sichtbarem Himmel im Hintergrund.

Obdachloser muss 75 Tage ins Gefängnis wegen unbezahlter Geldstrafe

Am Montagabend, dem 7. April, wurde ein 25-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Hagen festgenommen. Bundespolizisten nahmen ihn in Gewahrsam, nachdem sie einen offenen Haftbefehl wegen nicht gezahlter gerichtlicher Geldstrafen vorfanden.

Die Festnahme erfolgte im Zusammenhang mit einer Verurteilung vom Juni 2024, als das Amtsgericht Hagen den Mann in drei getrennten Fällen des Leistungsbetrugs für schuldig befand. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt, aufgeteilt in 75 Tagessätze zu je 15 Euro.

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Seit dem Urteil hatte der Mann weder die Strafe beglichen noch eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte daraufhin einen Haftbefehl erlassen, der schließlich zu seiner Festnahme am Bahnhof führte.

Da er die Schulden zum Zeitpunkt der Festnahme nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Dort muss er nun eine 75-tägige Haftstrafe verbüßen, die an die Stelle der unbezahlten Geldstrafe tritt.

Die Haftstrafe tritt sofort in Kraft und setzt damit das ursprüngliche Urteil des Gerichts um. Der Fall verdeutlicht die Konsequenzen ausstehender Geldstrafen, da Behörden in solchen Fällen notfalls auf Freiheitsentzug zurückgreifen, um die Strafen durchzusetzen.

Quelle