Menden fordert Domenico Zofilo öffentlich zur Zahlung ausstehender Gewerbesteuern auf
Mats HartmannMenden fordert Domenico Zofilo öffentlich zur Zahlung ausstehender Gewerbesteuern auf
Öffentliche Bekanntmachung zu ausstehenden Gewerbesteuerbescheiden für Domenico Zofilo
Die Stadt Menden (Sauerland) hat eine öffentliche Bekanntmachung gegen Domenico Zofilo wegen unbeglichener Gewerbesteuerbescheide erlassen. Das Dokument führt zwei offene Steuerforderungen für die Jahre 2024 und 2025 auf und wurde im Auftrag des Bürgermeisteramts Anfang dieses Monats veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wurde von Uwe Siemonsmeier, vertretungsweise für den Bürgermeister, am 1. Oktober 2025 unterzeichnet. Sie trägt das Aktenzeichen 21.2 W1039892 und ist an Zofilo unter der Adresse Hauptstraße 42, 58706 Menden gerichtet. Die Bescheide betreffen die Gewerbesteuer für die Jahre 2024 und 2025, wobei die einzelnen Forderungen auf den 8. September 2025 und den 29. September 2025 datiert sind.
Gemäß § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) vom 7. März 2006 gilt das Dokument als rechtmäßig zugestellt, wenn innerhalb von zwei Wochen keine Reaktion erfolgt. Die Finanzverwaltung der Stadt Menden ist für die öffentliche Zustellung der Steuerbescheide zuständig.
Die Frist für eine Stellungnahme Zofilos endet zwei Wochen nach dem Veröffentlichungstermin der Bekanntmachung. Weitere Details zum Einzelfall oder mögliche rechtliche Konsequenzen wurden nicht veröffentlicht. Das Dokument bleibt als Teil des amtlichen Registers einsehbar.






