Grundsteuererklärung 2025: Warum Nachzügler jetzt noch handeln müssen
Grundbesitzer in Deutschland werden dringend aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben. Die Frist endete zwar am 31. Januar 2023, doch Nachmeldungen sind weiterhin möglich. Daniel Wieneke, Kämmerer der Stadt Solingen, ruft die Bürger auf, ihre Unterlagen unverzüglich einzureichen.
Ursprünglich sollte die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 erfolgen. Seit Ende Februar verschicken die Finanzämter Mahnungen an alle, die ihre Erklärung noch nicht eingereicht haben. Die Abgabe ist online über das ELSTER-Portal, mit zugelassener Software oder in Papierform möglich.
Bis Ende 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer noch nach dem alten System. Ab dem 1. Januar 2025 treten dann die neuen Einheitswerte in Kraft, und die Zahlungen richten sich nach dem aktualisierten Gesetz. Wer keine Erklärung abgibt, riskiert, dass das Finanzamt die Bemessungsgrundlage selbst schätzt.
Die Grundsteuererklärungen dienen Städten und Gemeinden dazu, neue Hebesätze festzulegen. Die Einnahmen fließen in lokale Einrichtungen wie Schulen, Schwimmbäder und Theater.
Auch nach Ablauf der offiziellen Frist sind Nachmeldungen noch möglich. Die neuen Grundsteuerwerte gelten ab Januar 2025. Wer seine Erklärung nicht abgibt, muss damit rechnen, dass die Behörde die Bemessungsgrundlage eigenständig festsetzt.
